Kann aktuelle Zahnmedizin immer eine “Kassenleistung“ sein?
Sie wissen selbst am Besten, wie viel Geld Sie monatlich für Ihre gesetzliche Krankenversicherung (und die Ihrer Familie) ausgeben müssen. Und dieses Geld soll nicht ausreichen um eine „gute“ ärztliche und zahnärztliche Versorgung sicherzustellen?
NEIN! Das ist auch gar nicht die Absicht des Gesetzgebers gewesen: eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche zahnmedizinische Versorgung“ ist es, die der Gesetzgeber in den Verträgen mit den Zahnärzten und Krankenkassen vorgesehen hat. Und da sehen Sie schon den Unterschied: „ausreichend“ statt „gut“ bedeutet „4“ statt „2“ – jeder Schüler weiß, wie groß der Unterschied zwischen der Note „4“ und der Note „2“ ist.
Besteht bei einem solchen Gesundheitssystem nicht die Gefahr nur noch „ausreichend“ zu arbeiten? Moderne, fortschrittliche Behandlungsmethoden müssen nicht nur von der Wissenschaft entwickelt werden, sondern jeder Zahnarzt muss sie erlernen und mit seinem Team einüben. Sicher wissen Sie aus Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld wie teuer Fortbildung und Schulung ist. Auch der Einsatz neuer, innovativer Geräte in der Zahnarztpraxis führt zu neuen Therapiemöglichkeiten - aber ebenso zu nachvollziehbaren Kosten.
Wäre es jetzt für den „Kassen-Zahnarzt“ nicht verlockend auf all dies zu verzichten? Ist dieses System nicht geradezu ein Anreiz zur Stagnation in der Zahnheilkunde? Die Krankenkassen bezahlen es sowieso nicht und es wird schon niemand danach fragen... oder doch?
|