Zahnsteinentfernung: Genügt nur noch einmal pro Jahr?
Die Entfernung von Zahnstein ist seit dem Jahr 2004 nur einmal pro Jahr als Kassenleistung erbringbar. Es wurde aus Kostengründen beschlossen, dass Ihr Zahnarzt nur einmal im Jahr die Zahnsteinentfernung zu Lasten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen kann. Dies soll einen Kompromiss darstellen zwischen einerseits: Zahnstein-Entfernung ist überhaupt keine Kassenleistung mehr und andererseits: jede Zahnstein-Entfernung ist eine Kassenleistung.
Zahnstein sieht nicht nur unschön aus, sondern ist auch eine Ursache für die häufigsten Zahnfleischerkrankungen uns muss deshalb regelmäßig in der Zahnarztpraxis entfernt werden!
Somit hat diese Leistungseinschränkung der gesetzlichen Krankenkassen für Sie folgende Konsequenzen:
- Jede zweite und weitere Entfernung von Zahnstein im Jahr muss privat bezahlt werden.
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